Wenn man bei uns Fußball spielen möchte, muss man folgendes abgeben

  • Passantrag (Antrag auf Spielerlaubnis)
  • Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung – Sie erhalten den Antrag beim Trainer ihres Kindes (nach dem kostenlosen Probetraining) oder hier als Download: Beitrittserklärung/Aufnahmeantrag
  • Passbild
  • 12 € Bearbeitungsgebühr bei Jugendspielern / 30 € bei Senioren (jeweils inklusive Pass) Der Betrag wird per Bank eingezogen. Keine Barzahlung mehr möglich!
  • Bei einer Passbeantragung: Kopie der Geburtsurkunde oder des Personal- oder Kinderausweises und ggf. der Meldebescheinigung der Eltern (falls das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit hat)
  • Bei einem Vereinswechsel: Abmeldebescheinigung vom alten Verein sowie abgestempelten Pass (nicht erforderlich, falls die Abmeldung online beim NFV erfolgte)
  • Aktivpass, falls vorhanden
Mitgliedsbeiträge Fußball:  
Erwachsene21€/Monat 
Familie22€/Monat 
Schüler, Studenten, Rentner, Auszubildende14€/Monat

Nachweis ab 18 Jahren ist erforderlich!

Der Nachweis muss zu Beginn eines Quartals vorliegen, ansonsten kann er keine Berücksichtigung für das laufende Quartal finden.

Kinder u. Jugendliche14€/Monat 
Aktivpass4€/Monat

Der Aktivpass muss zu Beginn eines jeden Quartals vorliegen, ansonsten kann er keine Berücksichtigung für das laufende Quartal finden.

Der Aktivpass kann nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Passiv8€/Monat 

Sie können sich die gesamte Beitrags und Gebührenordnung hier als PDF herunterladen.

Formulare

Beitrittserklärung (Aufnahmeantrag) für den TSV Fortuna Sachsenross:
Beitrittserklärung – Sie erhalten den Antrag/die Beitrittserklärung beim Trainer ihres Kindes (nach dem kostenlosen Probetraining) oder Beitrittserklärung downloaden!

Passantragsformular:
Antrag Spielerlaubnis (NFV Formular)

Spielformular:
Spielformular (NFV Formular)

Spielformular für die Halle:
Spielformular Halle (NFV Formular)

KÜNDIGUNG:

Die Kündigung muss mindestens sechs Wochen vor Quartalsende bei Fortuna Sachsenross eingegangen sein. Anderenfalls wird sie erst zum darauf folgenden Quartalsende wirksam.